Drohnenverordnung
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Liebe Modellflugfreunde,
seit 7.April 2017 ist eine Neureglung für Fluggeräte in Kraft. Die genaue Reglung findet Ihr auf der Seite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI.
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Anbei das Merkblatt des BMVI und das Gesetzblatt mit allen detaillierten Regelungen.
Die wesentlichen Merkmale sind:
- Sofort: Betriebsverbot über 100m und Wohngrundstücken. Das ist übrigens nicht neu. Ausnahmen gibt es für Modellflugplätze.
- Sofort: Erlaubnispflicht ab 5 kg und Betrieb bei Nacht. Die Erlaubnis wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt. Auch das ist eigentlich nicht neu.
- Ab 1. Okt 2017: Kennzeichnungspflicht ab einem Startgewicht von 250gr. Diese feuerfesten Plaketten könnt Ihr z.B. beim DMFV, eBay oder Amazon bekommen.
- Ab 1. Okt 2017: Kenntnisnachweis ab 2 kg Startgewicht. Ein solcher Kenntnisnachweis kann gegen eine Gebühr beim DMFV online erworben werden.
Weitere Informationen findet Ihr zum Beispiel unter:
- Regierungspräsidium Baden Württemberg
- DMFV - Deutscher Modellflieger Verband, dort startet nun auch ein Copter-Seite.